Der Europäische Gerichtshof stärkt den EU-Führersc

05.09.06, 16:13
Der Europäische Gerichtshof stärkt den EU-Führerschein !

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Beschluss vom 6.4.2006,
Az. C - 227/05, den Erwerb von EU-Führerscheinen gestärkt und damit die
vielfache Praxis der Verwaltungsbehörden, eine Fahrerlaubnis eines anderen
Mitgliedstaates nicht anzuerkennen, als rechtswidrig ausgeurteilt.
Zur Erinnerung: Inländer können im EU-Ausland unter der Wohnsitzvoraussetzung
der 186 Tage, ihre Fahrerlaubnis erwerben und dann in das Inland, sprich
Deutschland, zurückkehren. Hatte der Fahrerlaubnisinhaber allerdings vorher
in Deutschland seine Fahrerlaubnis verloren und wurde ihm eine Sperrfrist zur
Wiedererteilung auferlegt, dann konnte ihm der EU-Mitgliedstaat nur nach
Ablauf der Sperrfrist aber ansonsten nach seinem nationalen Recht die
Fahrerlaubnis erteilen. Die inländische Verwaltungsbehörde indes war aber in
der Regel der Auffassung, dass das deutsche Recht erlaube, dennoch den
Inlandsgebrauch der ausländischen Fahrerlaubnis zu untersagen, solange der
Inländer nicht den Nachweis an seine Fahrtauglichkeit nach nationalem Recht
erbringe. Meistens ging es um ein MPU-Gutachten, das verlangt wurde.
Dieser Vorgehensweise hat der Europäische Gerichtshof jetzt einen Riegel
vorgeschoben. Kernaussage des Beschlusses lautet, dass Mitgliedstaaten (hier:
Deutschland) vom Inhaber einer in einem anderen EU-Staat nach Ablauf der
verhängten Sperrfrist ausgestellten Fahrerlaubnis nicht verlangen können,
dass er die Bedingungen erfüllt, die ihr nationales Recht für die
Neuerteilung einer Faherlaubnis nach ihrem Entzug aufstellt.
Überraschend ist diese Entscheidung nicht, auch wenn die deutsche
Rechtsprechung fast überwiegend den Behörden Recht gegeben hatte. Denn der
Europäische Gerichtshof lässt wie auch in anderen Bereichen seit vielen
Jahren praktiziert, in erster Linie sich von den Grundgedanken der
gegenseitigen Anerkennung und der Freiheiten innerhalb der EU-Staaten leiten
und versagt nationalen Ordnungsvorschriften häufig die EU-Rechtmäßigkeit.
Konsequenz dieses Beschlusses wird es aber sein, dass der europäische
Gesetzgeber nunmehr einen einheitlichen Standard ausarbeiten wird, der
gewährleistet, dass beispielsweise eine griechische, finnische oder
holländische Fahrerlaubnis auch mit einer deutschen Fahrerlaubnis
vergleichbar ist und umgekehrt. Denn es ist sicher nicht zu bestreiten, dass
die Verkehrssicherheit ein hohes Gut ist.

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