szonik1
15.07.09, 21:38
Zuständig für die Entscheidung von zivil-rechtlichen Streitigkeiten im Wege
der Überprüfung des Standpunktes des beaufsichtigten Subjektes und Erteilung
einer bindenden Entscheidung ist das örtlich und sachlich zuständige
ordentliche Gericht.