Europäischer Gerichtshof
(AFP/Archiv)
Menschenrechtskonvention: In der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten verpflichteten sich 1950 die Mitglieder des Europarates,
ihren Bürgern gewisse Rechte zu gewähren. Insbesondere das Recht auf Leben,
auf persönliche Freiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie
Meinungsäußerung, rechtliches Gehör etc. Der Europäische Gerichtshof wacht
über die Einhaltung der Menschenrechte, ebenso wie die Kommission für
M...