Dodaj do ulubionych

Enteignung ehemaliger DDR-Bürger

IP: *.dip.t-dialin.net 19.09.04, 13:46


Europäischer Gerichtshof
(AFP/Archiv)
Menschenrechtskonvention: In der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten verpflichteten sich 1950 die Mitglieder des Europarates,
ihren Bürgern gewisse Rechte zu gewähren. Insbesondere das Recht auf Leben,
auf persönliche Freiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie
Meinungsäußerung, rechtliches Gehör etc. Der Europäische Gerichtshof wacht
über die Einhaltung der Menschenrechte, ebenso wie die Kommission für
Menschenrechte.
Enteignung ehemaliger DDR-Bürger war unrecht
- Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland zu Entschädigungszahlungen
Deutschland hat mit der Enteignung mehrerer Bürger der ehemaligen DDR nach
der deutschen Wiedervereinigung gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums
verstoßen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest.
Die Straßburger Richter gaben damit fünf Klägern Recht, die aufgrund eines
Gesetzes aus dem Jahre 1992 Grundstücke an den Staat abtreten mussten, die
sie 1945 durch die Bodenreform in der damaligen sojwetischen Besatzungszone
erhalten hatten.

Deutschland hätte den Betroffenen dafür eine "angemessene Entschädigung"
zahlen müssen, rügte der Gerichtshof. Die Verstaatlichung der Grundstücke
ohne jede Ausgleichszahlung habe gegen das Grundrecht auf Schutz des
Eigentums verstoßen.

Der Gerichtshof wird nach Angaben einer Sprecherin nach Prüfung der Sachlage
die Höhe der Entschädigung festsetzen. Sein Urteil ist für Deutschland, das
zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention gehört,
bindend.
Obserwuj wątek
    • Gość: ballest Re: Enteignung ehemaliger DDR-Bürger IP: *.dip.t-dialin.net 19.09.04, 14:35
      www.welt.de/data/2004/01/22/226964.html
    • Gość: Bolo Re: Enteignung ehemaliger DDR-Bürger IP: *.dip.t-dialin.net 19.09.04, 18:11
      Enteignung ehemaliger DDR-Bürger rechtswidrig

      Die Bundesrepublik hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine
      Niederlage erlitten. Die ohne jegliche Entschädigung 1992 erfolgte Enteignung
      von früheren DDR-Bürgern verletzt nach Ansicht des Gerichts den Schutz des
      Eigentums. Die Bundesregierung muss nun mit einer Flut von Entschädigungsklagen
      und möglichen Kosten in Milliardenhöhe rechnen.




      mehr zum Thema

      Hintergrund
      Die Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone


      mehr




      Das Eigentum ist in der Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats
      geschützt, die auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Der Europäische
      Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Organ des Europarats und gehört nicht
      zur Europäischen Union.

      Die DDR hatte in der so genannten Bodenreform Grundstücke an Bauern und
      Flüchtlinge - so genannte Neubauern - verteilt. Die erfolgreichen Kläger sind
      die Erben der damaligen Neubauern.

      Mit seinem Urteil gab der Gerichtshof fünf ehemaligen DDR-Bürgern Recht, die
      entsprechende Grundstücke geerbt hatten, sie aber auf Grund des
      Abwicklungsgesetzes zur Bodenreform von 1992 ohne finanziellen Ausgleich an die
      neuen Bundesländer abtreten mussten.

      Nach der Regelung durften nur diejenigen ihr geerbtes Land behalten, die selbst
      in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig waren. Betroffen sind
      bis zu 70.000 Erben von Neubauern.

      Der Gerichtshof billigte Deutschland zwar zu, dass sich der Staat durch die
      Wiedervereinigung in einer Sondersituation befunden habe.

      Dennoch hätte der Gesetzgeber einen fairen Ausgleich zwischen dem öffentlichen
      Interesse und dem Schutz der individuellen Grundrechte schaffen müssen. Eine
      Enteignung ohne jegliche Entschädigung wäre nach der Europäischen
      Menschenrechtskonvention nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen
      gerechtfertigt.

      Mit seinem Urteil widerspricht das Straßburger Gericht einer Entscheidung des
      Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten die
      Enteignungsregelungen im November 2000 gebilligt.

      Der Gerichtshof ließ offen, welche rechtliche Stellung die Landbesitzer vor der
      Wende hatten - damals galten bestimmte Einschränkungen für die Grundstücke.
      Jedenfalls habe ihnen die frei gewählte DDR-Volkskammer durch das „Modrow-
      Gesetz“ vom März 1990 vollwertiges Eigentum zuerkannt. Deshalb hätte die
      Bundesrepublik ihnen nach der Wiedervereinigung zumindest eine Entschädigung
      zugestehen müssen.




    • Gość: rodak Re: Enteignung ehemaliger DDR-Bürger IP: *.dip.t-dialin.net 19.09.04, 18:18
      Enteignung von DDR-Buergern war nicht rechtens


      Strassburg. Die Enteignung zehntausender Erben von Grundstuecken in der
      ehemaligen DDR war nicht rechtens. Zu diesem Urteil kam heute der Europaeische
      Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg. In dem Verfahren ging es um
      Immobilien, die nach 1945 an Bauern und Fluechtlinge in der sowjetischen
      Besatzungszone verteilt worden waren. Deren Erben mussten den Boden nach der
      Wiedervereinigung abtreten, falls sie ihn selbst nicht mehr bewirtschafteten.
      Die Anwaelte der betroffenen Erben rechnen damit, dass Bund und Laender
      Entschaedigungen in Milliardenhoehe zahlen muessen. Die Bundesregierung
      erwaegt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Dazu hat sie drei Monate
      Zeit
      • Gość: miamore Re: Enteignung ehemaliger DDR-Bürger IP: *.arcor-ip.net 19.09.04, 18:21
        To juz jest precedens, na niekorzysc.....
    • Gość: laband - szwager Re: Enteignung ehemaliger DDR-Bürger IP: *.dip.t-dialin.net 19.09.04, 19:39
      ENTEIGNUNG VON DDR-GRUNDSTÜCKEN

      Straßburger Urteil kann Länder Milliarden kosten

      Bei der Enteignung von DDR-Grundstücken nach der Wiedervereinigung ist die
      Menschenwürde verletzt worden. Nach der Entscheidung des Europäischen
      Gerichtshofs müssen Bund und Länder nun mit Kosten in Milliardenhöhe rechnen,
      wenn das Urteil in letzter Instanz bestätigt wird.
Inne wątki na temat:

Nie masz jeszcze konta? Zarejestruj się


Nakarm Pajacyka