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19.09.04, 13:46
Europäischer Gerichtshof
(AFP/Archiv)
Menschenrechtskonvention: In der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten verpflichteten sich 1950 die Mitglieder des Europarates,
ihren Bürgern gewisse Rechte zu gewähren. Insbesondere das Recht auf Leben,
auf persönliche Freiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie
Meinungsäußerung, rechtliches Gehör etc. Der Europäische Gerichtshof wacht
über die Einhaltung der Menschenrechte, ebenso wie die Kommission für
Menschenrechte.
Enteignung ehemaliger DDR-Bürger war unrecht
- Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland zu Entschädigungszahlungen
Deutschland hat mit der Enteignung mehrerer Bürger der ehemaligen DDR nach
der deutschen Wiedervereinigung gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums
verstoßen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest.
Die Straßburger Richter gaben damit fünf Klägern Recht, die aufgrund eines
Gesetzes aus dem Jahre 1992 Grundstücke an den Staat abtreten mussten, die
sie 1945 durch die Bodenreform in der damaligen sojwetischen Besatzungszone
erhalten hatten.
Deutschland hätte den Betroffenen dafür eine "angemessene Entschädigung"
zahlen müssen, rügte der Gerichtshof. Die Verstaatlichung der Grundstücke
ohne jede Ausgleichszahlung habe gegen das Grundrecht auf Schutz des
Eigentums verstoßen.
Der Gerichtshof wird nach Angaben einer Sprecherin nach Prüfung der Sachlage
die Höhe der Entschädigung festsetzen. Sein Urteil ist für Deutschland, das
zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention gehört,
bindend.