szramek2
30.01.05, 16:41
1)Sie konnten weder nachweisen,dass sich Ihr Großvater spätestens Ende
1944/Anfang 1945
zum deutschen Volkstum bekannt hat,noch haben die dazu vom BVA durchgeführten
Ermittlungen einen
entsprechenden Nachweis ergeben.
2)In der Heiratsurkunde Ihres Großvater ist als Beruf "............."
eingetragen worden.
Danach wäre Ihr Vater Beamter gewesen.Voraussetzung für die Berufung in das
Beamtenverhältnis
war auch seinerzeit die Deutsche Staatangehörigkeit.Jedoch konnten Sie im
Verfahren trotz aufforderung
keinerlei beweiskräftige Dokumente beibringen,die berufung in das
Beamtenverhältnis bestätigen könnten.
Die eintragung der berufsbezeichnung in einem Personenstandsdokument reich
jedenfalls nicht zum nachweis der tatsächlichen
beruflichen......
Na podstawie pisma z WAST ,które potwierdza służbe we Wehrmachcie
pisze "Damit ist glaubhaft gemacht,dass
ihr Großvater zumindest in die Abt.3 der D.Volksliste eingruppiert war.
Co jest nieprawdą.Jestem w posiadaniu pisma z Archiwum Państwowego,
na którym widnieje ,że moja rodzina posiada 1 gr. DVL.
Jest szansa ,że po odwołaniu przyznają mi Staatangehörigkeit ??