volker5
14.07.06, 06:56
Czy moze mi ktos z Was pomoc i przetlumaczyc zamieszczony ponizej tekst ?.
Bardzo proszę i z gory dziekuje.
nach meinen Ermittlungen besitzen Sie die Staatsangehorigkeit nicht. Ich
beabsichtige daher, Iher Antrag abzulehnen. Ein Ablehnungsbescheid wird Ihnen
erst erteilt, wenn Sie die fallige Verfahrensgebuhr gezahlt haben. Nach
Eingang der Zahlung werde ich Ihnen den Bescheid ubersenden. Er wird
ausfuhrlich begrundet werden und Sie konnen dann gegen ihn auch rechtlich
vorgehen, wenn Sie meine Entscheidung fur falsch halten.
FUR DIE ABLEHNUNG WIRD EINE GEBUHR VON 18,