olandi1
09.11.06, 11:55
Seit Mai 2006 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass "bei
Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Winterverhältnisse anzupassen" sind.
"Hierzu gehört insbesondere eine geeignet Bereifung." Dieses bedeutet zwar
keine generelle Winterreifenpflicht. Wer jedoch mit Sommerreifen auf schnee-
oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert im Einzelfall ein Verwarnungsgeld
von 20 Euro oder bei Behinderung ein Bußgeld bis zu 40 Euro sowie einen Punkt
in der "Verkehrssünderkartei" in Flensburg.
Deshalb die Winterreifen schon vor dem ersten Schnee aufziehen!Der Übergang
vom Herbst zum Winter kann sehr schnell gehen – mit ersten Kälte- und
Wintereinbrüchen ist nun jederzeit zu rechnen. Um auch dann auf den Straßen
sicher voranzukommen, empfehlen die Kreispolizei, die Fahrzeuge schon jetzt
auf Winterreifen umzurüsten.Und die Kreispolizei empfiehlt nach wie vor:
Licht an: immer! Schalten Sie nicht erst das Licht an, wenn Sie schlecht sehen
können, sondern immer, damit Sie früher gesehen werden. Denn LICHTFAHRER SIND
SICHTBARER !