Gość: Marek
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04.07.04, 23:57
Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.
Sept. 1990 (2+4-Vertrag) regelt die „Grundlagen für den Aufbau einer
gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa“ (Präambel, Satz
3). „Wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa“ ist
die „Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten
Deutschlands“, nicht aber die Regelung der offenen staatsangehörigkeits- und
vermögensrechtlichen Fragen.
wobei sogar dies ist nicht ganz eindeutig ;-)