wilhelm4
11.07.09, 18:41
Die Zeitung „Welt“ berichtete am 12.08.2002:
„Kennt die Psyche des Agenten“ Die polnische Geheimdienst-Karriere Marcel
Reich-Ranickis im Spiegel seiner Personalakte Von Gerhard Gnauck
Von 1944 bis 1950 hat Marcel Reich-Ranicki für das Ministerium für öffentliche
Sicherheit gearbeitet. Das berichtet der Literaturkritiker in seiner
Autobiographie. Als erste Zeitung erhielt die WELT Einsicht in seine Personalakte.
Warschau – Der Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki war nach dem Zweiten
Weltkrieg im kommunistischen Regime in Polen eine wichtigere Figur als bislang
bekannt. Das geht aus der Personalakte des Ministeriums für Öffentliche
Sicherheit (MBP) hervor, dessen Mitarbeiter Reich-Ranicki Ende 1944 mit 24
Jahren wurde und mit kurzer Unterbrechung bis zum 28. Januar 1950 war. Sie
liegt unter der Nummer IPN 0193/896 im polnischen „Institut des Nationalen
Gedenkens (IPN)“ in Warschau, der polnischen Entsprechung der Gauck-Behörde.
Die WELT erhielt als erste Zeitung Einsicht in das bisher verschlossene
Dossier, das jetzt im „Lesesaal für offene Akten“ des Instituts an der
Warschauer Towarowa-Straße „zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken“
eingesehen werden kann.
Angestoßen mit einer Strafanzeige und gestoßen wurde schließlich der
Frankfurter Staatsanwalt Galm, der zunächst einmal im August 1995 zweifelte,
ob Marceli Reich und Marcel Reich-Ranicki überhaupt identisch seien. Diese
Identität hatte MRR längst zugegeben. Nach zwei Jahren stufte am 6.3.97 dieser
Staatsanwalt Galm das Verfahren gegen MRR wegen Völkermord auf einfachen
„Mord“ herunter. Beugte er damit das Recht, begünstigte und strafvereitelte er
auf diese Art im Amt? „Der Tatzeitraum konnte auf den 05.02. – 25.03.1945
eingegrenzt werden ... die Mordtaten sind nach deutschem Recht nach Ablauf des
24.03.1965 verjährt.“
In meinem Strafgesetzbuch ist auf Seite 73 als einziges in rot gedruckt: „Die
Verbrechen Völkermord und Mord verjähren nicht.“ Zu diesem Staatsanwalt Galm
verspricht der damalige Hessische Justizminister, er werde das Verfahren an
sich ziehen. Auch ein sehr abhängiger Landesminister weiß: In manchen Fällen
ist bei Gleichbehandlung der Hammer „Antisemitismus“ schnell zur Hand. Und den
fürchtet er wie der Teufel das Weihwasser. Wo es um Völkermord an Serben und
Kroaten, an Bosniern geht im abgeflauten Balkan-Krieg, da schlägt die
bundesdeutsche Justiz zu, wenn sie denn einen der Völkermörder in Deutschland
einfängt. Recht so! Wenn es sich um 80.000 zu Tode gequälte Deutsche in
Oberschlesien handelt, dann jedoch macht die Justiz die beschriebene Pause. –
Wäre MRR Serbe oder Kroate, dann verbrächte er seine letzten zehn Jahre hinter
deutschen Gittern.