Gość: Marek
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07.07.04, 21:41
Landgericht Hamburg bestätigt presserechtliche Grenzen für verfälschende
Berichterstattung
Zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Klageverfahren des BdV gegen die
Journalistin Gabriele Lesser erklärt die Generalsekretärin des Bundes der
Vertriebenen, Michaela Hriberski:
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat heute der Klage des Bundes der
Vertriebenen gegen die Journalistin Gabriele Lesser im wesentlichen Umfang
stattgegeben.
Der Bund der Vertriebenen begrüßt es, dass das Landgericht Hamburg mit seinem
heutigen Urteilsspruch der Falschberichterstattung einer Journalistin Grenzen
gesetzt hat. In zwei von drei Klagepunkten setzte sich der Bund der
Vertriebenen gegen die Polen-Korrespondentin deutscher Zeitungen durch. Sie
darf nicht mehr behaupten, die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika
Steinbach, habe vor einigen Jahren erklärt, heutzutage müsse man keine Bomber
mehr nach Polen schicken, um den Polen klar zu machen, was "westliche Werte"
seien. Hierbei handelt es sich um ein erfundenes Zitat. Außerdem darf die
Journalistin nicht die falsche Behauptung aufstellen, die Friedensbotschaft
der polnischen katholischen Bischöfe von 1965 sei bis heute ohne jede Antwort
des BdV geblieben.
Die Generalsekretärin des Bundes der Vertriebenen, Michaela Hriberski:
"Diese Entscheidung ist ein Erfolg für die Pressefreiheit. Sie stellt sicher,
dass kritische Berichterstattung nicht auf erfundene Tatsachen, sondern nur
auf zutreffende Behauptungen gestützt werden kann."