szwager_z_laband
24.04.08, 09:46
Anwesend: Müller, Blunck, Koch, Wirth; PrMinPräs. Braun, PrJM am
Zehnhoff; UStS Albert; Geheimrat von Schlieben; Pfarrer Ulitzka;
Landrat Lukaschek; [Protokoll: Kempner].
Pfarrer Ulitzka führt aus, daß er die Bewilligung der Autonomie an
Oberschlesien zur Herbeiführung eines günstigen
Abstimmungsergebnisses für unbedingt erforderlich halte. Er denke
hierbei selbstverständlich an eine Autonomie, die Oberschlesien den
Charakter eines Bundesstaates im Deutschen Reiche verleihe1. Er
bitte um die Ermächtigung, in Oberschlesien schon jetzt[177] sagen
zu dürfen, daß die Reichs- und Preußische Regierung zu gegebener
Zeit bereit sein würden, die Autonomie zu bewilligen.
1Die Bestrebungen für eine Änderung des Status der preußischen
Provinz Oberschlesien hatten bereits im Sommer 1919 eine gewisse
Rolle gespielt und waren in einer Sitzung der RReg. vom 11.9.19 (P.
2) behandelt worden. Während die PrStReg. für eine Erweiterung der
provinzialen Selbständigkeitsrechte eingetreten war und der
PrLandesVers. am 14. 7. einen entsprechenden GesEntw. vorgelegt
hatte, war die RReg. mehr auf die Seite der oberschlesischen
Zentrumspartei getreten, die sich, wie Pfarrer Ulitzka in einem
Schreiben <an die RReg.<in der Druckfassung: „an den PrIM Heine“;
Anm. der Online-Edition> ausgeführt hatte, für eine „gliedstaatliche
Autonomie“ einsetzte (13.8.19; R 43 I/349, Bl. 45, 106). Eine
Verständigung zwischen RReg. und PrStReg. war insoweit erfolgt, als
am 11.9.19 die Bildung eines oberschlesischen Landesausschusses
unter Beteiligung polnisch sprechender Oberschlesier beschlossen
worden war. Dieser Ausschuß sollte die Belange der Bevölkerung
gegenüber der Regierung und der Entente vertreten. Gründe für das
Autonomiebestreben waren einmal durch Versprechungen der polnischen
Regierung gegeben, sie werden aber auch aus dem Bericht eines
Vertrauensmannes der Reichszentrale für Heimatdienst vom 1.10.19
ersichtlich: „Die Autonomie Oberschlesiens muß sofort erklärt
werden, denn gegen die pr. Regierung besteht zu großes Mißtrauen,
als daß sie mit Versprechungen etwas erreichen könnte. Berlin kann
in Oberschlesien nur mit Tatsachen wirken. Aus denselben Gründen ist
eine weitgehende Autonomie erforderlich, die den Oberschlesiern
garantiert, daß sie im eigenen Hause selbst regieren können und in
allen Stellen ihre Beamten haben. Die provinzielle Autonomie allein
bringt die Gewißheit noch nicht mit sich, daß nicht doch wieder
dauernde Eingriffe von Berlin kommen und hier Stoff zur Unruhe in
der Bevölkerung geben. Je länger natürlich hier gezaudert wird,
desto weitgehender müssen die Wünsche der Oberschlesier werden, weil
sie sehen, daß eine enge Verbindung mit Preußen ihnen nicht die
Wahrung ihrer völkischen Interessen bringen kann“. (R 43 I/349, Bl.
149 f., 249-252). Die Rolle der katholischen Kirche in dieser Frage
verdeutlicht ein Auszug aus einem Schreiben, das der RKohlenKom. dem
RK zur Kenntnis gebracht hatte: „Die staatliche Autonomie wird von
der Geistlichkeit verlangt; die Geistlichkeit beherrscht aber außer
einem erheblichen Teil der männlichen Bevölkerung alle katholischen
Frauen und damit die ganze Bevölkerung. Sie ist nach allem mir
zugegangenen Äußerungen fest entschlossen, ihren Einfluß für eine
Abstimmung zugunsten Polens geltend zu machen, wenn Oberschlesien
keine staatliche Autonomie erhält und damit die Interessen der
Kirche und Schulen nicht gewahrt werden. – Auf der anderen Seite
erklärte mir u. a. LegR Graf Welczek aus Laband, daß prominente
Geistliche erklärt hätten, sie würden Dank ihres Einflusses auf die
Frauen ein Abstimmungsergebnis zugunsten Deutschlands garantieren,
wenn Oberschlesien die staatliche Autonomie erhielte“ (R 43 I/350,
Bl. 20-24).