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Vergessene Opfer

11.01.06, 00:14
Rheinland-Pfalz: Behörden verhindern die Suche nach vermißten deutschen
Soldaten auf dem Gebiet der früheren "Rheinwiesenlager"
Matthias Bäkermann



In vielen Ländern der Welt kümmert sich der Volksbund deutsche
Kriegsgräberfürsorge um Soldaten der Weltkriege, die oftmals nur notdürftig
verscharrt und nicht identifiziert in fremder Erde ruhen, um ihren
sterblichen Überresten eine würdige Bestattung zu ermöglichen und Angehörige
über ihr Schicksal aufzuklären. Besonders in Rußland hat der Volksbund noch
ungeheure Arbeit zu leisten, nachdem der Fall des Eisernen Vorhangs seine
Arbeit dort erst richtig möglich gemacht hat. Trotzdem hört man öfter Klagen
über russische "Provinzfürsten", die mit bürokratischen Mitteln die Arbeit
des Volksbundes behindern. Leider hilft in diesen Fällen oftmals nur viel
Geduld und gutes Zureden, zu erzwingen ist dort wenig. Um so erstaunlicher
ist es jedoch, wenn das Forschen nach vermißten deutschen Soldaten in der
Bundesrepublik durch bürokratische Stricke verhindert wird. So werden im
Gebiet der ehemaligen "Rheinwiesenlager" in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-
Pfalz noch viele Tote vermutet. Trotzdem verbieten es deutsche Behörden, nach
diesen Toten zu suchen.

17 Lager mit Millionen von deutschen Kriegsgefangenen

Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurden Millionen deutscher Wehrmachtssoldaten
durch die westalliierten Streitkräfte gefangen genommen. Viele dieser
Soldaten wurden bereits im Frühjahr 1945 in Lagern auf der linken Rheinseite
festgesetzt, um eine Befreiung durch die rechtsrheinisch weiterkämpfende
Wehrmacht zu verhindern, beziehungsweise die Flucht der Gefangenen zu diesen
Truppen zu erschweren. Zum Kriegsende wuchs die Zahl der Kriegsgefangenen
immer weiter an, so daß schließlich 17 große Lager zwischen Rheinberg am
Niederrhein über Remagen, Koblenz bis nach Rheinhessen und dem Nahegebiet, wo
sich allein fünf große Lager befanden, entstanden sind.

Obwohl mit der Kapitulation am 8. Mai nach Kriegsvölkerrecht den entwaffneten
Soldaten die Entlassung zugestanden hätte, blieben diese weiterhin im
Gewahrsam der Alliierten. Durch das Oberste Hauptquartier der Alliierten
Truppen in Europa unter Oberbefehl des amerikanischen Generals und späteren
US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower wurde der Status der Kriegsgefangenen
in "Disarmed enemy forces" (entwaffnete Feindkräfte) abgeändert und ihnen
damit der Anspruch auf ihre völkerrechtliche Versorgung genommen. Begründet
wurde dieser Schritt offiziell mit einer fehlenden Reichsregierung, die sich
der entlassenen Soldaten hätte annehmen können. Wieviele genau in den Lagern
waren, läßt sich heute nicht mehr klären, da die Alliierten weder Zu- noch
Abgänge der Gefangenen genau protokollierten. So blieben Hunderttausende in
den "Rheinwiesenlagern" interniert und vegetierten vom Mai bis in den Herbst
1945 unter freiem Himmel, mit dürftigster Nahrungsmittelversorgung und ohne
medizinischer Betreuung. Obwohl die Amerikaner über genügend Lebensmittel
verfügten, wurde den "Disarmed enemy forces" nach den eigenen Truppen, den
entlassenen alliierten Kriegsgefangenen, den "Displaced Persons" und der
deutschen Zivilbevölkerung nur als allerletztes eine Versorgung zuteil. So
mußten in den "Rheinwiesenlagern" Tausende sterben, die durch unhaltbare
hygienische Zustände, Leben auf engstem Raum und den Zwang, monatelang dem
Wetter zu trotzen, ohnehin sehr geschwächt waren. Die Überstellung der
Verantwortung für einige Lager an die französische Besatzungsmacht im Sommer
1945, insbesondere im Nahetal, verschlimmerte diese Situation sogar.

Noch bevor die Bundesrepublik entstand, wurden die Gefangenencamps 1948
aufgelöst. Von den "Rheinwiesenlagern" im Nahegebiet wurden mehrere tausend
Opfer auf verschiedenen Friedhöfen, wie zum Beispiel dem Stadtfriedhof Bad
Kreuznach beigesetzt, die danach jedoch oftmals auf den
Soldatenfriedhof "Lohrer Wald" umgebettet wurden. Frank Salomon vom Volksbund
deutsche Kriegsgräberfürsorge geht davon aus, daß "im Bereich der ehemaligen
Lager Winzenheim bzw. Bretzenheim mit Sicherheit noch Tote liegen, die nicht
geborgen wurden". Gegenüber der JF bestätigte er damit auch die Vermutung des
Kanadiers James Bacque, der 1989 mit seinem Buch "Der geplante Tod"
Mutmaßungen über bis zu eine Million Tote in den Lagern der Alliierten
anstellt, von denen viele in den Latrinengruben ihr Grab gefunden haben
könnten, in die sie oftmals vollkommen geschwächt hineinfielen. "Die
Behauptung Bacques, daß dort eine Million Soldaten umkamen, halte ich für
nicht haltbar. Bacques Zahlen sind Quatsch", kommentiert Salomon die
angegebene Opferhöhe. Auch der ehrenamtliche Leiter der
Gedenkstätte "Lagermuseum Bretzenheim", Jakob Zacher, bestätigt Salomons
Haltung. "Ich selbst habe James Bacque widerlegt, indem ich ihm gegenüber
nachwies, daß an drei Orten keine Massengräber sein können, entgegen seiner
Behauptung."

Baugebiete in Zonen, in denen Grabungsverbot herrscht

Auf eventuell verborgene Tote angesprochen, reagiert Zacher abweisend: "Nicht
einen einzigen Toten haben wir bislang gefunden. Die Knochen vom Tullius
waren Kotelettknochen von der Kantinengrube der Amerikaner. Den sollte man
nicht zu ernst nehmen", warnt Zacher die JF. Bereits in den achtziger Jahren
hat der besagte Landwirt Otto Tullius durch Funde von Knochen auf seinem
Acker im Bereich des ehemaligen Lagers Winzenheim die Aufmerksamkeit auf
eventuell noch unbestattete Lagerinsassen gerichtet. Dieser verständigte
damals Otto Schmitt, der durch das Aufspüren vieler Gefallener in Rheinland-
Pfalz bekannt war. Schmitt fing an, nach vermuteten Toten zu graben, als ihm
die Kreisverwaltung Bad Kreuznach 1987 alle weiteren Grabungsversuche
untersagte. In einem daraufhin am 16. Juli 1987 geschickten
Verfügungsbescheid wurde dem Hobby-Archäologen Schmitt bei einer
Zuwiderhandlung gegen das Grabungsverbot eine Geldbuße von bis zu 250.000
Mark angedroht. Der Fall führte sogar bis vor das Verwaltungsgericht Koblenz,
wo am 22. Juni 1989 Schmitts Klage gegen die vom Kreis
ausgesprochene "Ablehnung einer denkmalsschutzrechtlichen
Ausgrabungsgenehmigung" abgewiesen wurde. Der damalige Vorsitzende Richter
Packroff berief sich "auf sachverständige Kreise", die sich ausschließlich
dafür eigneten, den Denkmalschutz "unabhängig von einem sich wandelnden
Bewußtsein der Bevölkerung" sicherzustellen. Berufen wurde sich auf den
Paragraph drei des Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetzes,
wonach "Gegenstände, die Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden" schützenwert seien.

Der Verantwortliche für diese Maßnahmen war damals der Abteilungsleiter Hans
Bergs vom Kreisamt Bad Kreuznach, der nun Leiter des dortigen Bauamtes ist.
Als solcher ist er heute pikanterweise direkt in die Genehmigung und Planung
von Bebauungsplänen eingebunden, die auch in dem 210 Hektar großen Bereich
des ehemaligen Lagers teilweise schon rechtsverbindlich beschlossen wurden.
Auf dem Kreisamt Bad Kreuznach gibt man sich ahnungslos. Bergs
Stellvertreterin Ursula Brandenburg weist gegenüber der JUNGEN FREIHEIT
darauf hin, daß man bislang nur Otto Schmitt wegen mangelnder Kompetenz die
Grabungen untersagt habe. "Der Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge hat
bis heute keinen Grabungsantrag gestellt." Der Kasseler Volksbund-Mitarbeiter
Frank Salomon bestätigt dieses, verweist jedoch darauf, daß der Volksbund im
Auftrag des Bundes innerhalb Deutschlands grundsätzlich keine Grabungsanträge
stelle, sondern sich auf die Konsultation bei einem Verdacht auf
nichtentdeckte Kriegstote berufe und dann erst aktiv werde.

Wenn es keine Toten gäbe, wäre ein Verbot überflüssig

Die Eignung Schmitts stellt Salomon allerdings nicht in Frage: "Der Mann ist
schon kompetent." Das bewiesen allein die über 80 von ihm init
Obserwuj wątek
    • pistulka2 Re: Vergessene Opfer- Teil 2 11.01.06, 00:17
      Die Eignung Schmitts stellt Salomon allerdings nicht in Frage: "Der Mann ist
      schon kompetent." Das bewiesen allein die über 80 von ihm initiierten
      Ausgrabungen, bei denen auch vermißte alliierte Piloten gefunden und in ihre
      Heimatländer überführt werden konnten. Schmitt, ehemaliger Zivilangestellter
      der Bundeswehr, selbst ehemaliger Insasse in Lager Winzenheim, begreift dieses
      Verbot bis heute nicht. "Wenn es keine Toten gäbe, bräuchte man mir die Suche
      doch nicht zu verbieten", sagt der ehrenamtlich tätige Schmitt der JF. Den
      Landkreis Bad Kreuznach wähnt er jedoch nicht als entscheidende Stelle. "Die
      haben wenig Ahnung von der Materie. Hinter ihnen steht Dr. Ruprecht aus Mainz,
      der die Grabungen hier blockiert." Auf diesen verweist auch die
      Kreisangestellte Brandenburg. "Wir möchten und dürfen zu den Rheinwiesenlagern
      keine Aussage machen. Dafür ist Mainz zuständig."

      Gerd Ruprecht ist kein geringerer als der Landesarchäologe von Rheinland-Pfalz
      und steht der archäologischen Abteilung am Landesamt für Denkmalspflege in
      Mainz vor. Detert Zylmann von der Pressestelle des Landesamtes möchte jedoch
      keinen Kommentar zu den Grabungsverboten im Bereich der Rheinwiesenlager
      machen. "Zu diesem 'heißen Thema' darf nur Herr Dr. Ruprecht Stellung nehmen."
      Leider ist dieser unserer Aufforderung zu einer Stellungnahme bis
      Redaktionsschluß nicht nachgekommen. Bedauert wird diese Haltung auch vom
      Volksbund. "Ein Interesse, verborgene Tote aus diesen Lagern zu bergen, wäre
      von unserer Stelle grundsätzlich vorhanden", sagt Salomon. Vielleicht sind die
      Verantwortlichen in Rußland doch leichter dazu zu bewegen, die Suche nach toten
      Soldaten zu unterstützen. Wir werden weiter berichten.

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Nakarm Pajacyka