szwager_z_laband
20.01.06, 18:41
Staatsbürgerschaft unter politischem Zwang aufgegeben
Oppelner Zeitungen berichten in letzter Zeit über einen Zustrom von Anträgen
auf Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft beim Oppelner
Woiwodschaftsamt. Es geht um Menschen, die zwischen 1956 und 1990 nach
Deutschland ausgereist sind. Über die Zahl der eingereichten Gesuche
schweigen sich die Beamten aus. Inoffiziell spricht man von 200.000 Menschen,
die eine Bestätigung ihrer polnischen Staatsbürgerschaft erhalten möchten.
„Das polnische Gesetz normalisiert sich. Wenn jemandem seine
Staatsbürgerschaft rechtswidrig entzogen wurde, so sollten diese Dinge
geregelt werden”, sagt Bruno Kosak, der stellvertretende Vorsitzende der SKGD
im Oppelner Schlesien. „Es geht vor allem um Gerechtigkeit. In dieser Sache
will ich auf der nächsten Sitzung des Sejmiks eine Anfrage einreichen. Wir
möchten wissen, auf welcher Grundlage die Anträge im Woiwodschaftsamt
abgelehnt werden.”
Bruno Kosak möchte, dass seine Kinder wieder nach Polen kommen. Ob dies aber
gelingt, weiß er selbst nicht. Auch wenn es viele gebe, die einen
berechtigten Anspruch auf Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft
hätten, bedeute dies nicht, dass diese Menschen massiv nach Polen
zurückkehren. „Man darf ihnen diese Möglichkeit jedoch nicht versperren”,
sagt Bruno Kosak. „Die Verhältnisse können sich ändern, wenn Polen Mitglied
der EU wird. Bis dahin müssten diese Dinge geregelt sein.”
Für Zygfryd Palm aus Malapane arbeitet die Zeit seit zwei Jahren gegen die
Betreffenden. Er habe damals in der Abteilung Bürgerschaftsangelegenheiten
des Oppelner Woiwodschaftsamtes einen Antrag auf Bestätigung der polnischen
Staatsbürgerschaft eingereicht. Eine positive Antwort habe er nicht erhalten.
Erst das Oberste Verwaltungsgericht habe seine Staatsbürgerschaft bestätigt.
Damit sei die Sache aber leider nicht zu Ende: Er müsse noch immer auf die
Entscheidung des Innenministeriums warten. „Aus Polen bin ich 1977
ausgereist”, sagt Zygfryd Palm. „Ich musste bei der Miliz eine Erklärung über
den Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft unterschreiben. Einen
entsprechenden Bescheid habe ich aber nicht bekommen.” Jetzt habe Herr Palm,
der als deutscher Staatsbürger im Oppelner Land wirtschaftlich tätig ist,
Probleme beim Erwerb von Land, beim Einstellen von Mitarbeitern und auch
damit, seine Aufenthaltserlaubnis verlängert zu bekommen.
„Wenn man jemandem seine Staatsbürgerschaft ohne Nennung der Gründe entzogen
hat, so besteht die moralische Pflicht, ihm diese zurückzugeben”, meint
Professor Stefan Marek Grochalski, Völkerrechtsexperte der Universität
Oppeln. „Einige Staaten haben in ihrer Gesetzgebung Normen, auf deren
Grundlage die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. In Polen gibt es weder
Strafen noch Sanktionen, die einen Entzug der Staatsbürgerschaft
rechtfertigen. Nur die Stalin-Dekrete boten diese Möglichkeit. Seit den
Normalisierungsverträgen mit der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1970
besteht diese Möglichkeit nicht mehr.”
Nach Ansicht von Sachbearbeitern für Fragen der Staatbürgerschaftsbestätigung
haben diejenigen, die nach 1970 nach Deutschland ausgereist sind, ihre
polnische Staatsbürgerschaft nicht verloren. Wer darauf verzichtete, habe
dies nur unter politischem Zwang getan, um Polen verlassen zu können.
W. Dobrowolski