ramon6
07.01.06, 12:37
Rudolf Graf Czernin
Verbrechen der Amerikaner und Franzosen an deutschen Kriegsgefangenen
Daß eine große Anzahl von deutschen Kriegsgefangenen in den Jahren 1945 und
1946 in amerikanischen und französischen Kriegsgefangenenlagern starb, war
bekannt, wurde allerdings nie besonders erwähnt. Vierzig Jahre danach erfuhr
die Weltöffentlichkeit durch das aufsehenerregende Buch des kanadischen
Redakteurs James Bacque, „Other losses", daß es sich dabei um Verbrechen viel
größeren Ausmaßes gehandelt hat, als bisher angenommen.
Bacques Buch erschien 1991 in deutscher Fassung unter dem Titel „Der geplante
Tod". Die Akten, die diese Verbrechen bekunden und belegen, wurden teils
vernichtet, teils verfälscht, und teils wurden sie jahrzehntelang
als „geheim" unter Verschluß gehalten. In mühevoller Kleinarbeit und nach
jahrelangen Recherchen hat Bacque die Mosaiksteine dieser erschütternden
Verbrechen zusammengetragen. Dabei ging es ihm nicht um "Aufrechnen", um das
Wühlen in alten Wunden oder um das Aufreißen neuer Gräben, sondern, wie jedem
redlichen Historiker, allein darum, der geschichtlichen Wahrheit zu ihrem
Recht zu verhelfen.
Nachdem große Teile Deutschlands bereits in der Hand der Westalliierten
waren, kam es zu den ersten Massengefangennahmen deutscher Soldaten. Viele
Hunderttausende befanden sich in Gefangenenlagern der Alliierten, sowohl in
Deutschland als auch in Frankreich und Belgien. Da Briten, Kanadier und
Amerikaner die Genfer Konvention unterzeichnet hatten, waren sie dazu
verpflichtet, die deutschen Kriegsgefangenen, so gut es ging, gemäß den
Bestimmungen dieser Konvention zu behandeln - was sie auch taten. Nicht
zuletzt auch deshalb, da sich auf der anderen Seite ebenfalls Hunderttausende
ihrer eigenen Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft befanden und eine
schlechte Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen zu Repressalien auf der
Gegenseite geführt hätte.
Dies änderte sich jedoch schlagartig mit der bedingungslosen Kapitulation der
Deutschen Wehrmacht und dem Ende des Krieges am 8. Mai 1945, da ab diesem
Zeitpunkt deutscherseits keinerlei Repressalien gegenüber Kriegsgefangenen
der Alliierten in deutschen Lagern mehr zu erwarten beziehungsweise nicht
mehr möglich waren.
Die Schweiz war während des Krieges Deutschlands diplomatische Schutzmacht.
Dies gab ihr und dem Schweizerischen Roten Kreuz verschiedene Rechte,
darunter jenes, Kriegsgefangenenlager mit deutschen Wehrmachtsangehörigen
jederzeit auf die Einhaltung der Bestimmungen der Genfer Konvention hin
kontrollieren und inspizieren zu können - freilich nur im Westen, da die
Sowjets diese Konvention nie unterzeichnet haben. Unter direkter Mißachtung
der Verpflichtungen, die die USA mit ihrer Unterzeichnung der Genfer
Konvention eingegangen waren, verweigerte die Regierung der Vereinigten
Staaten dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz ab dem 8. Mai 1945 die
Erlaubnis, Kriegsgefangenenlager zu betreten, die deutschen Kriegsgefangenen
zu besuchen und ihnen, auf welche Art und Weise auch immer, Hilfe angedeihen
zu lassen. Gleichzeitig „entließ" sie die Schweiz als Schutzmacht
Deutschlands. Die Nachricht des US-Außenministeriums, mit der dem Schweizer
Botschafter in Washington dies mitgeteilt wurde, trägt das Datum 8. Mai 1945.
Nach der bedingungslosen Kapitulation und dem Abhandenkommen jeglicher
deutschen Regierung - Großadmiral Dönitz war von Hitler in den letzten
Kriegstagen zu dessen nachfolger und damit zum regierungschef ernannt, von
den Alliierten aber mitsamt seiner Regierung verhaftet worden - wäre die
Rolle der Schweiz als Schutzmacht nicht weniger, sondern, im Gegenteil, noch
wichtiger geworden. Denn nach dem 8. Mai wurde von den Amerikanern den
hunderttausenden deutschen Kriegsgefangenen in amerikanischer Hand der PoW-
Status (Prisoner of War-Status) entzogen, und sie wurden als „Disarmed Enemy
Forces" bezeichnet beziehungsweise eingestuft, was die Engländer und Kanadier
mit ihren deutschen Kriegsgefangenen zu tun verweigerten. Dieser
völkerrechtswidrige Akt der Amerikaner - Kriegsgefangenen ihren Status zu
nehmen - entkleidete letztere nicht nur jeden kriegs- und völkerrechtlichen
Schutzes, sondern entband die Amerikaner auch von der in der Genfer
Konvention vorgeschriebenen Verpflichtung, Kriegsgefangene ausreichend zu
ernähren. Auf diese Weise wurde nahezu eine Million deutscher Soldaten zum
Hungertod verurteilt - einem geplanten Tod. Geplant vom Oberbefehlshaber der
amerikanischen Streitkräfte in Europa und späteren Präsidenten der
Vereinigten Staaten, General Eisenhower, und genehmigt von den CCS - den
kombinierten Stabschefs -, wie James Bacque eindeutig nachweist und an Hand
zahlreicher Dokumente belegt.
Alle Entscheidungen über die Behandlung der Gefangenen wurden ausschließlich
von der US-Armee in Europa getroffen, wenngleich die Engländer und Kanadier
sich nicht an alle diese Entscheidungen hielten, wie etwa die Aberkennung des
PoW-Status. Eine dieser Entscheidungen war, deutsche Kriegsgefangene den
Franzosen zu übergeben. Sie verstieß ebenfalls gegen die Genfer Konvention,
da sie nur unter der Voraussetzung hätte erfolgen dürfen, daß die Franzosen
gemäß dieser Konvention handeln würden, was sie aber nicht taten, sondern die
ihnen übergebenen rund 700.000 deutschen Kriegsgefangenen genauso behandelten
wie die Amerikaner, ja zum Teil sogar noch schlimmer.
Nicht nur dem Schweizerischen Roten Kreuz wurde der Zutritt zu den
Kriegsgefangenenlagern der Amerikaner und Franzosen sowie jede Hilfe für
deutsche Kriegsgefangene verweigert, auch anderen, sich spontan bildenden
Hilfsorganisationen wurde die Erlaubnis dazu nicht erteilt.
Nachweisbar befanden sich nach Kriegsende in Lagerhäusern noch immer die
proteinhaltigen 13.500.000 Lebensmittelpakete des Roten Kreuzes, die im Mai
1945 vom Internationalen Komitee übernommen worden und für deutsche
Kriegsgefangene bestimmt waren. Auf Weisung der Amerikaner und unter der
Verantwortung Eisenhowers durften sie nicht verteilt werden. Allein diese
Pakete des Roten Kreuzes hätten mit allergrößter Wahrscheinlichkeit den
hunderttausendfachen Hungertod deutscher Kriegsgefangener in amerikanischen
und französischen Lagern verhindert und sie bis zum Frühjahr 1946 am Leben
erhalten, als die Entlassung der Überlebenden begann.
Dies alles wurde damals verheimlicht und unter Lügen verdeckt, bis das Rote
Kreuz sowie die beiden französischen Tageszeitungen „Le Monde" und „Le
Figaro" scharfe Kritik an den Zuständen in den Lagern übten und versuchten,
öffentlich die Wahrheit zu sagen. Eine dieser Lügen war die Behauptung, es
übersteige die Kräfte Frankreichs und der USA, die deutschen Kriegsgefangenen
am Leben zu erhalten. Wenn es ihre Kräfte überstieg - weshalb haben sie sie
dann nicht unverzüglich entlassen und nach Hause zu ihren Familien geschickt,
statt sie dem Hungertod preiszugehen? Der Krieg war ja längst zu Ende, und es
gab keinerlei Grund mehr, die Gefangenen zu Hunderttausenden in provisorisch
errichteten Lagern mit Stacheldrahtverhauen und unter freiem Himmel
festzuhalten.
„Der Widerstand gegen diese düsteren Greuel reichte nicht annähernd aus, um
das Gewissen der Nation (gemeint ist die französische) zu wecken, die sich
mit Stolz ihrer 'Mission Civilisatrice' rühmte", schreibt James Bacque gegen
Ende seines Buches.
Und im letzten Satz heißt es: „Unter allen diesen Leuten, von denen man
glaubte, daß sie guten Willens seien und anständig, gab es so gut wie
niemanden, der die Männer schützte, in deren sterbenden Leibern sich unsere
tödliche Heuchelei ausdrückte..."
[Zitat aus: Rudolf Czernin, Das Ende der Tabus (Ausgabe 1998), von S. 251-
253; Hervorhebung nicht im Original.]