Gość: jacek
IP: *.u.mcnet.pl
16.02.05, 16:23
sa jeszcze sady w Niemczech
10.02.2005, 18.30 Uhr: Das OVG Frankfurt/Oder hat der Klage der Gemeinden auf
Nichtigkeit des Landesplans zur Entwicklung des Flughafenstandorts (LEP) in
allen Punkten Recht gegeben.
Damit ist die rechtliche Grundlage für die Planung des Großflughafen
Schönefeld für nichtig erklärt worden.
Insbesondere rügte das Gericht schwere, offensichtliche Abwägungsmängel und
kritisierte u. a. den Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 2 Absatz 2 ,
Artikel 2 ([Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf
Leben] (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.)