Dodaj do ulubionych

Der Staat soll vor Gericht

IP: *.dip.t-dialin.net 20.09.04, 18:33
Schrottimmobilien
Der Staat soll vor Gericht

Die Bundesrepublik soll Anlegern die Verluste aus kreditfinanzierten
Schrottimmobilien ersetzen. Das will der Nürnberger Anwalt Klaus Kratzer beim
Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreichen. Denn trotz verbraucherfreundlichen
EU-Rechts haben die Betroffenen vor deutschen Gerichten - allen voran dem
Bundesgerichtshof (BGH) - meist keine Chancen. Weil die Bundesrepublik nicht
gegen die Missachtung von EU-Recht durch den BGH eingeschritten sei, hat
Kratzer gegen sie im Februar 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem
EuGH beantragt.

Betroffene müssen jetzt handeln. Sollte das Verfahren eröffnet werden und der
EuGH dann entscheiden, dass Deutschland haften muss, können sie sich mit
ihren Verlusten an den Staat wenden, auch wenn sie bereits vor deutschen
Gerichten gescheitert sind. Denn ein Mitgliedstaat haftet dafür, wenn sein
oberstes Gericht EU-Recht verletzt. Das hat der EuGH kürzlich bestätigt
(Rechtssache C - 224/01 "Köbler gegen Republik Österreich").

Doch die Zeit drängt. "Mit der Veröffentlichung der Köbler-Entscheidung Ende
September 2003 beginnt die sechsmonatige Verjährungsfrist für solche
Ansprüche", warnt Kratzer. Anleger müssten also bis Ende März 2004 gegen die
Bundesrepublik Klage erheben oder ein Mahnverfahren einleiten.
Obserwuj wątek

Nie masz jeszcze konta? Zarejestruj się


Nakarm Pajacyka