Gość: adolf
IP: *.dip.t-dialin.net
16.11.03, 07:51
Es ist daher geradezu grotesk, daß nicht das Grundgesetz die deutschen
Aussiedler aus Polen vor einer Ungleichbehandlung und Diskriminierung
schützt, sondern ein Abkommen mit einer kommunistischen Diktatur. Die Renten
der Aussiedler aus Polen sind aufgrund eines Sozialabkommens aus den 70er
Jahren mit dem kommunistischen Polen nicht von der Zusatzreduzierung
betroffen. Nicht nur Art. 3 Grundgesetz schreibt eine Gleichbehandlung vor,
sondern auch Art. 33, der allen Deutschen im Sinne des Art. 116 gleiche
Rechte und Pflichten auferlegt