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Artikel aus: Ästetik & Kommunikation; Heft 93; Jahrgang 25; Oktober 1996;
Verlag Elefanten Press Berlin; ISSN 0341-7212; Seite 19 bis 28; Hefttitel:
Staatsbankrott
Bernd Senf:
Zinssystem und Staatsbankrott
Um es gleich vorwegzunehmen: Der folgende Beitrag rührt an einem Tabu, das
sich auf erstaunliche Weise in einer ansonsten doch recht aufgeklärten
Gesellschaft hat halten können. Gemeint ist das Zins-Tabu, die Tabuisierung
der Zinsproblematik, d.h. des Zusammenhangs zwischen Zinssystem und
vielfältigen Krisensymptomen. Dazu gehören Krisen der Wirtschaft, der
Umwelt, der Gesellschaft, des Staates und der Dritten Welt. Hier soll es vor
allem um die Krise des Staates - genauer: des Staatshaushalts - gehen, um
die Eskalation der Staatsverschuldung und deren Finale, den Staatsbankrott.
Zweimal Staatsbankrott in Deutschland
In Deutschland hatten wir ihn in diesem Jahrhundert schon zweimal, und
jedesmal verbunden mit sozialen Katastrophen: Im Gefolge des Ersten
Weltkriegs die Inflation von 1923, und nach dem Zweiten Weltkrieg der
Zusammenbruch der Währung 1948. Beide Male hatte die Währung den an sie
gestellten Anspruch - nämlich zu währen, d. h. ihre Kaufkraft zu bewahren -
eingebüßt.
Auf dem Höhepunkt der Inflation 1923 konnte man für 1 Billion Mark gerade
mal noch ein Brot kaufen, in so astronomische Höhen waren die Preise
gestiegen. Bis im November 1923 eine Währungsreform stattfand und die alte
Währung im Verhältnis 1 Billion : 1 in die neue »Rentenmark« umgerechnet und
umgewechselt wurde. Von dieser Umrechnung waren alle Geldgrößen betroffen,
Geldvermögen ebenso wie Schulden, auch Staatsschulden, die der Staat u. a.
zur Finanzierung des Ersten Weltkriegs aufgenommen hatte. Durch die große
Inflation und anschließende Währungsreform hat sich demnach der Staat
auf "elegante" Art, aber mit dramatischen Folgen, seiner gigantischen
Staatsschulden entledigt, im wahren Sinne des Wortes »für'n Appel und 'n
Ei« - denn mehr waren die Staatsschulden und ihre Rückzahlung nicht mehr
wert.
Die Inflation hatte die Forderungen derjenigen, die dem Staat freiwillig
oder per Zwangsanleihe Geld geliehen hatten, aufgefressen. Die Leidtragenden
waren die Inhalber von Sparguthaben, von Lebensversicherungen und anderen
Geldvermögen, deren Kaufkraft praktisch auf Null zusammengeschrumpft waren;
und die Gewinner waren die Schuldner und die Eigentümer von Realvermögen
(Boden, Mietshäuser, Fabriken oder andere Wertgegenstände), die all dies
unbeschadet über die Inflation hinüberretten konnten. Und wer vor der
Inflation über große Geldvermögen verfügte, war früh genug in Sachwerte
umgestiegen, im Unterschied zu den kleinen Sparern und Lebensversicherten,
denen derartige Möglichkeiten verbaut waren.
Der verdeckte Staatsbankrott, abgewickelt über die galoppierende Inflation,
ging mit einer dramatischen Umverteilung einher, deren Opfer insbesondere
das Kleinbürgertum war. Seine Existenzgrundlagen wurden in einer Welle von
faktischen Enteignungen zerstört, während das große Kapital davon
profitierte. Daß zunächst vor allem das Kleinbürgertum in der Weimarer
Republik anfällig für faschistische Ideologie war, lag auch in dessen
ökonomischem Absturz und in seiner dadurch verursachten Identitätskrise
begründet.
Unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde der sich erneut
anbahnende Staatsbankrott auf andere Weise verschleiert. Die über
Geldschöpfung »finanzierten« gigantischen Rüstungsprogramme trugen zunächst
zu einer »Belebung der Wirtschaft« bei (welche Sprachverwirrung!). Unter
marktwirtschaftlichen Bedingungen wäre die Folge eines wachsenden
Nachfrageüberhangs - nach Auslastung der Produktionskapazitäten - eine
Inflation gewesen; und unter demokratischen Verhältnissen hätten die
Gewerkschaften um einen Inflationsausgleich gekämpft. Beides fand unter der
Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus nicht statt: Die Gewerkschaften
wurden zerschlagen, und der Wirtschaft wurde ein Lohn- und Preisstop
aufgezwungen. Dadurch kam die Inflation nicht an die Oberfläche, sondern-
blieb "zurückgestaut« und brach erst durch, nachdem die
nationalsozialistische Gewaltherrschaft zusammengebrochen war - nach dem
Zweiten Weltkrieg.
Hier erst wurde mit einiger Verzögerung offensichtlich, daß die Währung
nichts mehr wert war. Die Konsequenz davon war die Währungsreform 1948, bei
der eine Umstellung der alten Reichsmark auf die neue D-Mark in den drei
westlichen Besatzungszonen im Verhältnis 10: 1 (zum Teil 6,5: 1) erfolgte.
Und wiederum waren Geldvermögen und Schulden gleichermaßen entwertet, zum
Nachteil der Inhaber von Geldvermögen und zum Vorteil der Schuldner. Der
Staat hatte sich zum zweiten Mal durch Bankrott aus seinen Schulden
herausgestohlen, hatte sich durch den Zusammenbruch der Währung entschuldet -
aber mit keinem Wort bei den Geschädigten dafür entschuldigt, geschweige
denn sie dafür entschädigt.
So ist es eben bei einem Bankrott: Der eine kommt seinen Verpflichtungen
nicht mehr nach, und andere haben davon ihren Schaden und müssen auf die
Einlösung ihrer Forderungen ganz oder teilweise verzichten. Und wenn es
nicht ganz so schlimm kommt, können sie sich noch aus einem Teil der
Konkursmasse bedienen. Aber was ist denn eigentlich die Konkursmasse des
Staates, wenn er bankrott macht? Und wird der Laden danach wirklich dicht
gemacht, wie beim Konkurs eine Privatunternehmens? Irgendwie scheint es doch
Unterschiede zu geben zwischen dem Bankrott eines Privatunternehmens und
einem Staatsbankrott. Aber worin liegen sie, und worin sind sie begründet?
Und was zum Teufel hat die Staaten immer wieder in den Bankrott getrieben,
und wird sie vielleicht auch künftig dahin treiben?
Auf dem Weg in einen neuen Staatsbankrott?
Oder sind wir gar schon mitten auf dem Weg dorthin? Die USA z. B., die Ende
95/Anfang 96 zeitweise nicht einmal in der Lage waren, ihre
Staatsbediensteten zu bezahlen, und sie deshalb mehrmals vorübergehend in
unbezahlten Zwangsurlaub schickten? War das schon der Anfang eines
Staatsbankrotts? Oder bei uns die sich verschärfenden Auseinandersetzungen
um die Sparpakete der öffentlichen Haushalte - auf Bundesebene, bei den
Ländern und den Gemeinden, um die Gefährdung der Renten, um die Demontage
des Sozialstaats? Sind das alles Vorboten eines neuerlichen Staatsbankrotts?
Und wenn ja: Wie könnte er diesmal abgewickelt werden? Und mit welchen
Folgen? Wir wollen diesen Fragen etwas systematischer nachgehen, und das
erfordert zunächst einige etwas trockene Modellüberlegungen. Aber sie werden
uns helfen, die wesentlichen Zusammenhänge besser zu verstehen und den Nebel
zu durchdringen, der normalerweise über sie gelegt ist.
Der Bankrott privater Unternehmen und seine Folgen
Betrachten wir zunächst die Rolle des Bankrotts bei privaten Unternehmen.
Der drohende Bankrott ist sozusagen die Peitsche, mit der das Unternehmen
auf Trab gehalten wird. Das Zuckerbrot sind die Gewinne, über die das
Unternehmen - nach Steuerabzug - frei verfügen kann. Aber so ganz frei auch
wieder nicht: Denn wenn die Gewinne z. B. vollständig konsumiert oder
ausgeschüttet werden und damit Nettoinvestitionen (die über die
Ersatzinvestitionen hinausgehen) unterbleiben, fällt das Unternehmen im
Konkurrenzkampf gegenüber anderen investierenden Unternehmen zurück. Weil es
nicht - wie die anderen - z. B. mit modernen Produktionsmethoden die
Stückkosten und damit die Preise senken kann und ihm die Käufer davonlaufen.
Ihm ergeht es wie einer Figur auf einem abwärts laufenden Band: Wer
stehenbleibt, dem droht der Abgrund, eben der Konkurs oder Bankrott. Die
gesunkenen Erlöse reichen schließlich nicht mehr aus, um die Kosten zu
decken, um