Gość: ballest
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24.11.03, 18:15
Brot geholt: Keine Rente
Wenn Arbeitnehmer in einer Pause Brot und Brötchen für die Arbeitskollegen
holen, stehen sie nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Auf Bitten
seines Vorgesetzten hatte ein Arbeiter für sich und seine Kollegen Frühstück
vom Bäcker geholt und war dabei mit dem Leichtkraftrad schwer verunglückt.
Das Bundessozialgericht hob das Urteil des Landessozialgerichts auf, das die
betriebliche Unfallversicherung zur Rentenzahlung verurteilt hatte