Gość: ballest
IP: *.dip.t-dialin.net
10.11.03, 18:37
Dienstliches Trinken bringt keine Rente
Wer im Auftrag seines Arbeitgebers mit Kunden regelmäßig Lokale aufsucht und
dabei jeweils Alkohol trinkt, der hat keinen Anspruch auf Rente wegen einer
Berufskrankheit, wenn er wegen des Alkoholkonsums herzkrank wird.
Quelle: Sozialgericht Bremen