Gość: sonja12
IP: *.internetdsl.tpnet.pl
18.06.07, 20:50
Gegen Vorlage der Europaischen Krankenversicherungskarte konnen Sie in
Deutschland -unmittelbar bei dem jeweiligen Leistungserbringer(Arzt,zahnarzt)
Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen.