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Tłumacz w DE

17.09.07, 22:19
Taka mała zagadka, czym różnią się:
Diplom-Übersetzer
staatlich anerkannter Übersetzer
staatlich gepruefter Übersetzer
beeidigter Übersetzer

Googlowałam, googlowałam i żem zatonęła w nadmiarze wyjaśnień. Może znajdzie
się tu kto, kto zna się na rzeczonej rzeczy???
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    • ggigus Re: Tłumacz w DE 17.09.07, 22:31
      to nie jest zawod chroniony w De, hehe
      roznice polegaja m.in. na ukonczonych studiach - czy Diplomstudiengang np. albo
      czy ma sie egz. panstwowy
    • Gość: jecki dat iss doch kein Rätsel ! :-) IP: *.pools.arcor-ip.net 17.09.07, 22:32
      1. wie der Name schon sagt: Inhaber eines entsprechenden Diploms,
      2. IHK-Prüfung,
      3. Prüfung durch ein Landesministerium,
      4. Beeidigung (meistens beim Gericht)

      - noch Fragen? :-)

      j.
      • fleischwolf Re: dat iss doch kein Rätsel ! :-) 17.09.07, 22:58
        Also:
        1. --->> Abschluss eines Studienganges wie Übersetzung oder Dolmetschen an einer
        Uni/FH, stimmts??
        2. Siese Prüfung:
        www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/Pruefungstermine.jsp
        3. gilt die Prüfung in jeweiligem Land für ganz DE?? In NRW zum Beispiel gibt es
        kein Prüfungsamt. Kann ich da auch die Prüfung in Berlin ablegen und in NRW
        übersetzen???
        4. ähnlich wie oben - wird man für ein konkretes Bundesland beeidigt??? In NRW
        gibt es zurzeit keine Vorschriften, wie man beeid. Ü. werden kann...

        Außerdem Danke schön für konkrete Antwort:O)
        • fleischwolf Hast geantwortet 17.09.07, 23:30
          und bist schlafen gegangen... O wie traurig ist der Schicksal der Schlaflosen...
          Einsam in den Schluchten der virtuellen Welt...
          • baerenfang übersetzen darfst Du überall, 18.09.07, 00:31
            z.B. als Freiberufler
            • baerenfang und brauchst auch keine Prüfungen oder 18.09.07, 00:32
              Diplome dazu.
              Du brauchst nur Auftraggeber, sonst nichts.
              • fleischwolf Freiberufler 18.09.07, 13:23
                und wie sieht es überhaupt mit Freiberuflern in DE aus? Muss ich mich als
                Einzelunternehmer im Finanzamt melden? Ich wollte Übersetzungsdienstleistungen
                als Kleingewerbe machen, aber soweit ich mich erkundigt habe, geht das nicht,
                denn der Beruf des Übersetzers gehört ja gerade zu freiberuflichen Tätigkeiten!
                Muss ja wohl wieder mit meiner Sachbearbeiterin in ARGE sprechen,obwohl ich
                irgendwie das Gefühl habe, dass sie inkompetent ist, hat mir z.B. erzählt, ich
                müsse mich um Überbrückungsgeld bewerben und diese Form von Unterstützung gibt
                es doch nicht mehr...
                • baerenfang na stronie Bundeswirtschaftsministerium znajdziesz 18.09.07, 22:53
                  dużo informacji i publikacji, np.:
                  www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=2514.html
          • fleischwolf Jeckiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii 18.09.07, 13:24
            nun die letzte Frage: heißt ermächtigter Übersetzer dasselbe, wie beeidigter?
    • konrad-walenrod Auftraggeber haben nur auf Fleischwolf gewartet. 18.09.07, 21:41

      Hast Du schon mal die polnische Presse in Dojczland gelesen?

      Die Anzahl der Anzeigen von PL DE Dolmetschern?

      Die Kioske auf Bahnhöfen sind mit polnischer Presse sehr gut
      versorgt.

      Und Du glaubst, dass die Auftraggeber nur auf Dich gewartet haben?

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