OBYWATELSTWO NIEMIECKIE-POCHODZENIE SLASKIE

IP: *.dip.t-dialin.net 05.07.03, 22:16
Tylko slazacy tak potrafia , wyjechali do R.F.N.
Wiekszosc ma 2 paszporty (polski i niemiecki ).
Prawie kazdy ma dom w polsce (slasku)
Urlop spedza tylko w polsce zeby sie pochwalic BMW na raty
    • Gość: ballest Re: OBYWATELSTWO NIEMIECKIE-POCHODZENIE SLASKIE IP: *.dip.t-dialin.net 05.07.03, 22:38
      • Gość: Hanysek Re: OBYWATELSTWO NIEMIECKIE-POCHODZENIE SLASKIE IP: *.pppool.de 06.07.03, 14:01
        nareszcie imbecylu napisales cos z sensem!
        • mesco Re: OBYWATELSTWO NIEMIECKIE-POCHODZENIE SLASKIE 07.07.03, 18:39
          z sensem tak. Ale podpatrzyl to u innych.....


          Gość portalu: Hanysek napisał(a):

          > nareszcie imbecylu napisales cos z sensem!
    • rogoska Re: OBYWATELSTWO NIEMIECKIE-POCHODZENIE SLASKIE 06.07.03, 14:11
      Czasem lepiej powiedzieć prawde wybierając mniejsze zło.
      Niż udawać Niemca ,a w Polsce mówić że się jest Polakiem.
      • Gość: he,he,he Re: OBYWATELSTWO NIEMIECKIE-POCHODZENIE SLASKIE IP: *.dip.t-dialin.net 06.07.03, 16:07
        Czasem lepiej powiedzieć prawde wybierając mniejsze zło.
        Niż udawać Polaka ,a w Niemcach mówić że się jest Niemcem.
    • Gość: peter Re: OBYWATELSTWO NIEMIECKIE-POCHODZENIE SLASKIE IP: *.dip.t-dialin.net 07.07.03, 13:15
      Pjyknie Wous witom ballest,
      tosz Ejscie se tukej hachli na 100%.
      Dom Wom sam artakul ze brukseli, kaj se poradzicie poczytac.
      Obywatelstwo ludzi ze EU/UE bydzie se we formje zmjyniac ze obywatelstwa
      czlonkow EU/UE na obywatelstwo EU/UE bezposrednio. Na dzisiej som my we
      okrejsie pszejsciowim i mozno dziwnie wyglondajoncim, ale za 10 lolt bydzie to
      blank normalny, co kozdi obywatel EU/UE bydzie miol prawa obywatelsky jednygo
      EU/UE.
      Tukej nolpszod tyn tekst (idzie go dostac we wjynci jynzykach).
      We slonskim je prawje pisani, tak co zetfejcie jeszcze trocha.

      "Wie viele Staatsangehörigkeiten darf ein EU-Bürger besitzen?
      Theoretisch ebenso viele wie es Mitgliedstaaten gibt. Kaum einer scheint es zu
      wissen, aber es ist tatsächlich so: Unabhängig von den üblichen gesetzlichen
      Vorgaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, gibt es für EU-Ausländer
      eine besondere Regelung, die eine Mehrstaatigkeit erlaubt. Denn anders als
      manche es glauben machen wollen, ist die Zugehörigkeit zu mehreren Staaten
      keineswegs ein zu vermeidendes Übel, sondern genießt - zumindest im Fall der
      EU - eine höhere Priorität als nationale Einbürgerungsinteressen.
      In einer Presseerklärung des Deutschen Bundestages vom 1. August 2002 heißt es
      dazu:
      "Im Hinblick auf das Ziel der europäischen Integration sei im Ausländergesetz
      das öffentliche Interesse an der Einbürgerung von in Deutschland lebenden EU-
      Bürgern ausdrücklich über das allgemeine Ziel der Vermeidung von
      Mehrstaatigkeit gestellt worden."
      Wie gesagt, so getan? Nun, ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes
      vom 3. April 2003 zeigt mal wieder, dass die Umsetzung von Gesetzen an der
      Schwerfälligkeit oder mangelnden Kenntnis der entsprechenden Instanzen
      scheitern kann. Ein griechischer Staatsbürger, der alle Kriterien für eine
      Einbürgerung erfüllte, weigerte sich, seinen griechischen Pass abzugeben.
      Daraufhin wurde ihm die Einbürgerung verwehrt. Er klagte und hatte Erfolg.
      Wenn die so genannte "Gegenseitigkeit" besteht, also auch deutsche Staatsbürger
      bei Einbürgerung im entsprechenden Land ihren Pass behalten dürfen, darf die
      deutsche Behörde keine mehrfache Staatsbürgerschaft verbieten.
      Ähnlich liegt der umgekehrte Fall. Deutsche Staatsangehörige, die im
      europäischen Ausland leben und die Staatsbürgerschaft ihres Aufenthaltslandes
      erwerben möchten, brauchen ihren deutschen Pass nicht mehr abzugeben. Sie
      müssen allerdings einen Antrag auf Fortbestehen der deutschen
      Staatsbürgerschaft stellen. Das ist zwar ein bürokratischer Aufwand -
      beispielsweise soll eine bleibende Bindung mit Deutschland glaubhaft gemacht
      werden - lohnt sich aber in den meisten Fällen.
      Diese europäischen Einbürgerungsrichtlinien können das Leben binationaler Ehen
      erheblich vereinfachen. Kindern aus solchen Beziehungen sollte also nicht mehr
      die Frage aufgedrängt werden, welchem Land sie sich verbundener fühlen.
      Vielmehr sollten die paar Mitgliedstaaten, die immer noch versuchen ihre
      nationalen Grenzen gerade im Einbürgerungsrecht aufrecht zu erhalten, endlich
      anerkennen, was längst Tatsache ist: Eine EU besteht nicht nur auf dem Papier,
      um wirtschaftliche oder politische Ziele zu verfolgen. Sie ist auch Lebensraum
      ihrer Bürger. Wenn Menschen sich also der EU als Ganzem zugehörig fühlen
      sollen, wie es immer wieder aus Brüssel zu hören ist, sollten diesem
      Grundgefühl keine Steine in den Weg gelegt werden.
      Natürlich muss in letzter Konsequenz diese Frage auch - erneut - für das
      außereuropäische Ausland diskutiert werden. Doch wenn man sich schon auf
      europäischer Ebene so schwerfällig von nationalen Denkweisen lösen kann, wie
      sieht es dann erst für den Rest der Welt aus? Eine Mentalität, die sich an
      Begrifflichkeiten wie entweder-oder, ja-nein, schwarz-weiß, deutsch-
      nichtdeutsch aufhält, steht einer wirklichen Harmonisierung des Zusammenlebens
      aber sicher im Weg.
      Also, auf zum Pässesammeln!
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