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12.07.04, 18:58
Mietschuldenübernahme für ALG-II-Empfänger künftig Ermessenssache. Immer mehr
Zwangsräumungen
Ein Recht auf Wohnraum existiert in Deutschland nicht. Mit den Hartz-Gesetzen
zur Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform droht nun auch noch die Abschaffung
sozialpolitischer Regelungen, die überschuldeten Mietern bisher das Dach über
dem Kopf sichern sollten. Nach dem von Bundestag und Bundesrat abgesegneten
Gesetz soll die Vermeidung von Wohnungsverlust zukünftig keine »vorrangige
Aufgabe« des Staates mehr sein. Jedenfalls nicht für die Empfänger von
Arbeitslosengeld II (ALG II). Die bislang im Paragraphen 15 a des
Bundesozialhilfegesetzes (BSHG) vorgesehenen präventiven Maßnahmen werden für
Bezieher von ALG II erheblich eingeschränkt. So sollen Mietschulden dann von
den neu eingerichteten »Agenturen für Arbeit« übernommen werden können. Für
diese soll allerdings die wesentlich enger als im bisherigen BSHG gefaßte
Mietschuldenübernahmenorm des zukünftigen Sozialgesetzbuches XII gelten.
Danach können laut Paragraph 20 Mietschulden ausschließlich als Darlehen und
auch nur dann übernommen werden, wenn der drohende Verlust der Wohnung die
Aufnahme »einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung« verhindern würde.
Zwar stehen die Leistungen zur »Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen«
prinzipiell auch den Beziehern des ALG II zu. Nach Einschätzung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) allerdings nur auf dem
Papier. »Die auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Agenturen für Arbeit
werden auf die neu geschaffene Öffnungsklausel im Arbeitslosengeld II
zurückgreifen. Dies wird für die Betroffenen zu erheblicher
Rechtsunsicherheit führen. Durch die langen Antragswege und
Interventionszeiten werden anhängige Räumungen bereits vollzogen sein, ehe
das notwendige Verwaltungsverfahren für eine Mietschuldenübernahme
durchlaufen ist«, prognostiziert Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der
BAGW.
Die Organisation fordert deshalb die Streichung der restriktiven Regelungen
und die Möglichkeit, daß allen Beziehern von Arbeitslosengeld II die
Leistungen nach Paragraph 35 SGB XII offenstehen. Danach sollen Mietschulden
dann übernommen werden, »wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst
Wohnungslosigkeit einzutreten droht«.
Kerstin Bauer (PDS), Sozialstadträtin im Berliner Bezirk Friedrichshain-
Kreuzberg, teilt die Einschätzung der Wohnungslosenhilfeorganisation. »Die
Regelungen aus dem Sozialhilferecht und dem Bundessozialhilfegesetz bilden
sich in dem Gesetz ›für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt‹, die dort
wieder Eingang finden müßten, aus meiner Sicht nicht ab. Der Schwerpunkt
liegt in dem gesamten Gesetz tatsächlich auf arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen«, kritisiert Bauer. »Sollten die Pläne in der jetzigen Form
umgesetzt werden, droht eine massive Zunahme von Obdachlosigkeit. Die
Übernahme von Mietschulden wird nur noch bei einem Bruchteil unserer Klienten
überhaupt in Betracht kommen. Folgerichtig wird der Wohnungsverlust drohen«,
befürchtet Bauer. Nach den neuen Gesetzen sei lediglich denkbar, daß der
Sozialhilfeträger die Kosten für ein Notquartier übernimmt. Den Betroffenen
bleibt dann nämlich nur noch eine ordnungsrechtliche Unterbringung in einer
Pension. Denn selbst die bisher im Bundessozialhilfegesetz vorgesehene
Unterbringung in qualifizierten Betreuungseinrichtungen ist nach Einschätzung
von Bauer ausgeschlossen.
Die Stadträtin hat das Horrorszenario, das dann auf die Kommunen zukommen
würde, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage exemplarisch für
Friedrichshain-Kreuzberg durchgerechnet. So existieren im Bezirk 29
gewerbliche Pensionen mit 800 Plätzen, von denen rund 211 für Familien
geeignet seien. Für Ein-Personen-Haushalte stünden in der Regel lediglich
Quartiere in Mehrbettzimmern zur Verfügung. Nach Angaben der Sozialen
Wohnhilfe sind im Bezirk 546 Personen (Stand II. Quartal 2003)
ordnungsrechtlich untergebracht. Zum gleichen Zeitpunkt lagen 277
gerichtliche Mitteilungen über Räumungsklagen sowie 110 Mitteilungen von
anderweitig drohendem Wohnungsverlust vor. Berlinweit waren es 3 091
Vollstreckungsankündigungen, die in 1 449 Fällen vollzogen worden sind.
Auch die Wohnungswirtschaft schlägt Alarm. Nach Auskunft des Verbandes der
Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) stiegen die angefallenen
Mietschulden allein bei dessen 148 Mitgliedsunternehmen in der Hauptstadt von
69 Millionen Euro im Jahre 1994 auf nunmehr rund 180 Millionen Euro. »Die
Mietschulden steigen rasant an. Weil die Tendenz weiter nach oben zeigt,
haben einzelne Unternehmen inzwischen Sozialdienste eingerichtet, um
Räumungen bereits im Vorfeld zu verhindern«, so BBU-Vorstandsmitglied
Wolfgang Bohleber. Der BBU verwaltet rund die Hälfte der in Berlin
vermieteten Wohnungen.