Gość: Alina
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31.12.04, 10:41
der rechtlichten Wurdigung im eroffnungsbeschluss vom 4 oktober 2004
die Anklageschrift, die Ihnen bereits am 7 juni 2004
Dieser Strafbefehl wird rechrskraftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht
Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem umstehend bezicgneten
Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der geschafsstelle Einspruch
einlagen. Bei schriftlicher Einlagung ist die First nur gewahrt, wenn die
Einspruchsschrift vor Ablauf von zwei Wochen bei Gericht eingegangen ist. Sie
konnen den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschranken. In der
Einspruchsschrift konnen Sie auch weitere Beweismittel(Zeugen,
Sachverstandige, Urkunden) angeben. Ist der Einspruch verspatet oder sonst
unzulassig, so wird er ohne Haupthverhandlung durch Beschluss verworfen
Andernfalls findet eine Hauptverhandlung statt. In dieser entscheidet das
Gericht nach neuer Prufung der Sach- und Rechtslage. dabei ist es den in dem
Strfbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit sich der Einspruch auf
ihn bezeit.
Gegen die Entscheidung uber die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen
zu tragen, konnen Sie, wenn der Wert des Beschwerdegegennstandes 100 EUR
ubersteigt, bei dem umstehend bezeichneten Amtsgericht binnen einer Woche nach
zustellung allein oder neben dem Einspruch schriftlich oder zu Protokoll der
Geschaftstelle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Die Wochenfirsten beginnen mit dem Tage der Zustellung, der auf dem
Briefumschlag Vermerkt ist, und enden mit dem Ablauf des entsprechenden Tages
der zweuter Woche (im Falle des Einspruchs) bzw. der folgenden Woche(im Falle
der sofortigen Beschwerde). Fallt das Ende der First auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnenbend, so endet die Frist mit Ablauf des
nachsten Werktages.
Die schrifliche Rechtsmitteleinlagung muss in deutscher Sprache erfolgen.
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BARDZOOOO BARDZOOO DZIEKUJĘ:)PZDR